ÜBER UNS

Der KFB

Dem Klub für Führungskräfte beider Basel gehören Absolventen und Dozenten der Kaufmännischen Führungsschulen beider Basel an. Er bezweckte ursprünglich die Durchführung von Veranstaltungen, die der Weiterbildung von kaufmännischen Führungskräften dienten. Heute pflegt der Verein die Geselligkeit unter den Mitgliedern und fördert das Allgemeinwissen seiner Mitglieder mit Führungen in Wirtschaftsunternehmen und kulturellen Anlässen.

Die Kaufmännischen Führungsschulen richteten sich in erster Linie an Personen, die über eine klassische Berufsaus- und -weiterbildung (KV-Lehre, Fachdiplome) in Führungspositionen aufgestiegen waren und ihr theoretisches Rüstzeug im Bereich der Volks- und Betriebswirtschaft erweitern wollten. Im damaligen Umfeld, in welchem Führungskräfte mit Hochschulbildung noch in der Minderheit waren, schlossen die Kaufmännischen Führungsschulen mit ihren renommierten Dozenten aus Universitäten, höheren Wirtschaftsschulen und aus der Praxis eine akute Lücke.

Die Geschichte der Kaufmännischen Führungsschule Basel

Aufgrund eines fortschrittlichen Konzepts entwickelten und realisierten die Verantwortlichen der beiden Handelsschulen KV Zürich und KV Basel ein viersemestriges Lehrprogramm. Der erste Kurs fand 1962 mit 72 Teilnehmern statt.

Ziel des Lehrgangs bildete nicht die alleinige Wissensvermittlung wie bei der Ausbildung von Spezialisten, sondern die Entwicklung und Förderung von Führungseigenschaften. Diese setzen aber auch ein bestimmtes Background-Wissen voraus, dem dann auch im Kursprogramm Rechnung getragen wurde. Dazu kam eine auf die Lehrziele ausgerichtete Methodik, die damals neuartig war und mit Erfolg im Unterricht Anwendung fand. Gruppenarbeit, Fallstudien aller Art sowie Unternehmungsspiele mit und ohne Computer kamen zum Einsatz. Die theoretische Wissensvermittlung wurde in späteren Jahren zusätzlich mit einem Rede- und Diskussionstraining sowie Übungen zum praktischen Führungsverhalten mit Hilfe von Videoaufnahmen ergänzt. Selbst die körperliche Ertüchtigung fand mit der Durchführung von «Fitnessmärschen» ihren Platz.

Die Kursleitung stellte hohe Anforderungen an den Referentenstab. Dieser setzte sich aus Universitätsprofessoren, HWV-Dozenten und hochqualifizierten Praktikern zusammen. Die Absolvierung der Führungsschule stellte aber auch an die Teilnehmer, in späteren Jahren auch Teilnehmerinnen, beträchtliche Anforderungen. Diese haben aber dann auch in vielen Fällen in Form einer Beförderung Früchte getragen. Unterrichtsprogramm und Methodik wurden laufend den neuen Bedürfnissen angepasst. Das ursprüngliche Grundkonzept, stofflich und methodisch, bewährte sich jedoch bis zum Schluss.

Hunderte von Angestellten durchliefen in insgesamt 29 Kursfolgen die KFS. Sie endete im März 2005. Rückläufige Anmeldungen, verursacht durch das veränderte Umfeld im Bereich der Managementausbildung, mochte der Grund dafür sein. Dazu kam die Tendenz, dass Lehrgänge mindestens mit einem BBF-anerkannten Diplom abschliessen sollten. Dies entsprach jedoch nicht mehr den ursprünglichen Zielsetzungen.

Aus der kaufmännischen Führungsschule entwickelte sich der Club für Führungskräfte, dem nur Absolventen und Absolventinnen der Führungsschule angehören dürfen. Dieser Verein strebt den Erfahrungsaustauch, die Weiterbildung und nicht zuletzt die Geselligkeit unter den Mitgliedern an.

(Willy Erzer, Januar 2019. Der Text stammt zum Teil aus der Jubiläums-Festschrift «125 Jahre Kaufmännischer Verein Basel»)


Vorstand

Präsident:           Kurt Hercher

Kassier:               Niggi Mägli

Beisitzerin:          Brigitta Heim

Wanderleiter:      Rolf Müller



STATUTEN


I. NAME UND ZWECK


Art. 1

Unter dem Namen KLUB FUR FÜHRUNGSKRAEFTE BEIDER BASEL besteht eine Institution, die die Fortsetzung der Führungsschulen der Handelsschulen der KV Basel und Baselland bildet.


Art. 2

Der Klub bezweckt die Durchführung von Veranstaltungen, die der Weiterbildung von kaufmännischen Führungskräften bilden, wie:

  • Arbeitstagungen

  • Seminare

  • Einzelvorträge und

  • Diskussionsabende etc.


II. MITGLIEDSCHAFT


Art. 3

Als Mitglied kann jede Absolventin und jeder Absolvent der von den Kaufmännischen Berufsschulen organisierten Führungsschulen mit entsprechendem Kursausweis sowie deren Dozentinnen und Dozenten aufgenommen werden.


Art. 4

Der Austritt aus dem Klub kann nur auf Jahresende erfolgen, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten.


Art. 5

Mitglieder, die sich ein den Bestrebungen und den Interessen des Klubs nachteiliges Verhalten zuschulden kommen lassen, auf seine Tätigkeit störend einwirken und ihren finanziellen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommen, können vom Vorstand des Klubs ausgeschlossen werden.



III. FINANZEN


Art. 6

Die Einnahmen des Klubs bestehen aus:

  • den Beiträgen der Mitglieder

  • freiwilligen Zuwendungen


Art. 7

Die Mitglieder entrichten dem Klub einen Beitrag, dessen Höhe anlässlich der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.


IV. ORGANISATION


Art. 8

Organe des Klubs sind:

  • die Mitgliederversammlung

  • der Vorstand

  • die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren


Art. 9

Der Vorstand besteht aus 5 bis 8 stimmberechtigten Mitgliedern, d.h. aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten

  • einer Kassierin/einem Kassier

  • einer Aktuarin/einem Aktuar

  • 2 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzern.

Sobald der Anteil an pensionierten Klubmitgliedern 25% des Gesamt-Mitgliederbestandes erreicht, nimmt der/die Vorsitzende des "Club im Club"-Seniorenclubs (CiC) einen der Beisitzerplätze im Vorstand ein.


Art. 10

In der ersten Hälfte des Jahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, die den Vorstand bestellt.



V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Art. 11

Für die Auflösung des Klubs ist die Mehrheit der Mitglieder an einer Mitgliederversammlung erforderlich.



Basel , 17. März 1997


Der Präsident:                                                                       Die Aktuarin:

Karl H. Gubelmann                                                               Jacqueline Simonet


Die Statutenänderungen von Art. 1 und 9 wurden an der Generalversammlung vom 17.3.1997 von den Mitgliedern beschlossen.

Diese neue Fassung ersetzt die Statuten vom 4.4.1984.